Rechtsprechung
LSG Hamburg, 28.07.2023 - L 1 KR 52/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Kostenübernahme - Hautstraffungsoperation zur Linderung der Hautveränderung nach einer Gewichtsreduktion - Erforderlichkeit einer körperlichen Fehlfunktion oder äußerlichen Entstellung
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Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Hautstraffung durch die gesetzliche Krankenversicherung; Hautüberschüsse nach einer Gewichtsreduktion; Erforderlichkeit einer körperlichen Fehlfunktion oder behandlungsbedürftigen Entstellung
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 25.03.2021 - S 56 KR 1849/19
- LSG Hamburg, 28.07.2023 - L 1 KR 52/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 9/12 R
Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Anspruch auf Versorgung mit einer …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.07.2023 - L 1 KR 52/21
Etwas Anderes kann ausnahmsweise nur dann gelten, wenn die von der Rechtsprechung eng gefassten Kriterien einer "Entstellung" gegeben sind (vgl. BSG v. 11.09.2012 - B 1 KR 9/12 R, Rn. 16, vgl. in Bezug auf Hautstraffungsoperationen LSG Sachsen-Anhalt v. 16.11.2006 - L 4 KR 60/04, Rn. 14).Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung der objektive Zustand einer körperlichen Auffälligkeit von so beachtlicher Erheblichkeit, dass sie die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gefährdet (vgl. BSG v. 11.09.2012, a.a.O., Rn. 16).
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation - …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.07.2023 - L 1 KR 52/21
Damit wird in der Rechtsprechung ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand umschrieben, der ärztlicher Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht (vgl. BSG v. 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R, Rn. 12). - LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2006 - L 4 KR 60/04
Kein Anspruch auf Hautstraffungsoperation nach extremer Gewichtsabnahme
Auszug aus LSG Hamburg, 28.07.2023 - L 1 KR 52/21
Etwas Anderes kann ausnahmsweise nur dann gelten, wenn die von der Rechtsprechung eng gefassten Kriterien einer "Entstellung" gegeben sind (vgl. BSG v. 11.09.2012 - B 1 KR 9/12 R, Rn. 16, vgl. in Bezug auf Hautstraffungsoperationen LSG Sachsen-Anhalt v. 16.11.2006 - L 4 KR 60/04, Rn. 14).